ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Anwendungsbereich
Alle Aufträge werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt, sofern im Einzelnen nicht ausdrücklich anders lautende Abmachungen durch die Firma ZUSCH Experimente GmbH schriftlich bestätigt sind.
2. Preise
Die Preise verstehen sich exklusive MWST. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise für die entsprechenden Dienstleistung und Stückzahlen.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben innert 30 Tagen rein netto zu erfolgen. Lieferungen per Nachnahme bleiben vorbehalten. Bei Zahlungen nach 60 Tagen ab Rechnungsdatum behält sich die Firma ZUSCH Experimente GmbH vor, Inkassokosten und Verzugszinsen ab Verfalldatum in Rechnung zu stellen.
4. Lieferfrist
Für vorrätige Ware erfolgt keine Terminbestätigung. Eine Annullierung des Auftrages kann nur erfolgen, wenn die Firma ZUSCH Experimente GmbH durch eine schriftliche Mahnung, unter Ansetzung einer angemessenen Frist, in Verzug gesetzt wurde. Direkte oder indirekte Schäden, die dem Besteller aus verspäteter Lieferung erwachsen, geben keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz.
5. Lieferung
Falls nicht anders lautend von ZUSCH Experimente GmbH bestätigt, verstehen sich Aufträge ab CHF 200.- bei Versandpaketen franko Domizil. Für Aufträge unter einem Warenwert von Fr. 200.- wird ein pauschaler Porto- und Verpackungszuschlag erhoben.
Auf Bestellungen über unseren Online shop werden generell CHF 22.50 für Lieferung und Verpackung in Rechnung gestellt.
Lieferungen per Camion/Bahn erfolgen ab Werk Neuhausen, wobei unabhängig vom Auftragswert die effektiven Verpackungs- und Versandkosten berechnet werden. Die Wahl der Transportart wird von ZUSCH Experimente GmbH getroffen. Für Expresszustellungen erfolgt ein Zuschlag. Die Ware reist (auch bei Franko-Lieferung) auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei allfälligen Schäden ist unverzüglich Regress gegenüber dem Spediteur zu nehmen, bei Post- oder Bahnversand ist ein Schadensprotokoll aufzunehmen.
6. Verpackung
Speziell angefertigte Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
7. Reklamationen
Reklamationen haben innert 8 Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Warenretouren können nur nach vorgängiger Vereinbarung und nur in einwandfreiem Zustand, original verpackt, inklusiv allem Zubehör und Gebrauchsanleitung franko Zentrallager Neuhausen entgegengenommen werden. Minderwert der Ware, Instandstellungskosten von Geräten, sowie tatsächliche Aufwendungen für Retouren werden in Rechnung gestellt. Angebrochene Originalverpackungen, Sonderanfertigungen und auf speziellen Wunsch beschaffte Artikel können nicht zurückgenommen werden.
8. Haftung
Unter Vorbehalt einer gesetzlichen Haftpflicht des Lieferanten nach schweizerischem Recht übernimmt der Kunde die volle und alleinige Haftung für allfällige Personen- und Sachschäden aus dem Gebrauch der gelieferten Ware. Die Firma ZUSCH Experimente GmbH haftet nicht für Vermögensschäden, die durch Fehlerhaftigkeit eines Gutes verursacht werden könnten. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, darauf zu achten, dass die üblichen Sorgfaltspflichten bei der Verwendung der gelieferten Ware eingehalten werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt die gesamte Ware im Eigentum der Firma ZUSCH Experimente GmbH.
10. Garantie auf Geräte
Geräte, die nachweisbar infolge von Material oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind, werden kostenlos instand gestellt, sofern der Mangel innerhalb der Garantiefrist gemeldet wird. Die Frist läuft vom Datum der Rechnungsstellung an. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Für Ersatzbestandteile, die nicht durch Mitarbeiter der Firma ZUSCH Experimente GmbH oder durch den Hersteller eingebaut wurden, sowie für Bruch von Glas und von keramischen oder ähnlichen Werkstoffen wird keine Garantie geleistet.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis des Kunden und der Firma ZUSCH Experimente GmbH ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Für alle Streitigkeiten sind auf jeden Fall die ordentlichen Gerichte am Sitz der ZUSCH Experimente GmbH in Neuhausen zuständig.
Neuhausen, 10.Dezember 2010
Alle Aufträge werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt, sofern im Einzelnen nicht ausdrücklich anders lautende Abmachungen durch die Firma ZUSCH Experimente GmbH schriftlich bestätigt sind.
2. Preise
Die Preise verstehen sich exklusive MWST. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise für die entsprechenden Dienstleistung und Stückzahlen.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben innert 30 Tagen rein netto zu erfolgen. Lieferungen per Nachnahme bleiben vorbehalten. Bei Zahlungen nach 60 Tagen ab Rechnungsdatum behält sich die Firma ZUSCH Experimente GmbH vor, Inkassokosten und Verzugszinsen ab Verfalldatum in Rechnung zu stellen.
4. Lieferfrist
Für vorrätige Ware erfolgt keine Terminbestätigung. Eine Annullierung des Auftrages kann nur erfolgen, wenn die Firma ZUSCH Experimente GmbH durch eine schriftliche Mahnung, unter Ansetzung einer angemessenen Frist, in Verzug gesetzt wurde. Direkte oder indirekte Schäden, die dem Besteller aus verspäteter Lieferung erwachsen, geben keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz.
5. Lieferung
Falls nicht anders lautend von ZUSCH Experimente GmbH bestätigt, verstehen sich Aufträge ab CHF 200.- bei Versandpaketen franko Domizil. Für Aufträge unter einem Warenwert von Fr. 200.- wird ein pauschaler Porto- und Verpackungszuschlag erhoben.
Auf Bestellungen über unseren Online shop werden generell CHF 22.50 für Lieferung und Verpackung in Rechnung gestellt.
Lieferungen per Camion/Bahn erfolgen ab Werk Neuhausen, wobei unabhängig vom Auftragswert die effektiven Verpackungs- und Versandkosten berechnet werden. Die Wahl der Transportart wird von ZUSCH Experimente GmbH getroffen. Für Expresszustellungen erfolgt ein Zuschlag. Die Ware reist (auch bei Franko-Lieferung) auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei allfälligen Schäden ist unverzüglich Regress gegenüber dem Spediteur zu nehmen, bei Post- oder Bahnversand ist ein Schadensprotokoll aufzunehmen.
6. Verpackung
Speziell angefertigte Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
7. Reklamationen
Reklamationen haben innert 8 Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Warenretouren können nur nach vorgängiger Vereinbarung und nur in einwandfreiem Zustand, original verpackt, inklusiv allem Zubehör und Gebrauchsanleitung franko Zentrallager Neuhausen entgegengenommen werden. Minderwert der Ware, Instandstellungskosten von Geräten, sowie tatsächliche Aufwendungen für Retouren werden in Rechnung gestellt. Angebrochene Originalverpackungen, Sonderanfertigungen und auf speziellen Wunsch beschaffte Artikel können nicht zurückgenommen werden.
8. Haftung
Unter Vorbehalt einer gesetzlichen Haftpflicht des Lieferanten nach schweizerischem Recht übernimmt der Kunde die volle und alleinige Haftung für allfällige Personen- und Sachschäden aus dem Gebrauch der gelieferten Ware. Die Firma ZUSCH Experimente GmbH haftet nicht für Vermögensschäden, die durch Fehlerhaftigkeit eines Gutes verursacht werden könnten. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, darauf zu achten, dass die üblichen Sorgfaltspflichten bei der Verwendung der gelieferten Ware eingehalten werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt die gesamte Ware im Eigentum der Firma ZUSCH Experimente GmbH.
10. Garantie auf Geräte
Geräte, die nachweisbar infolge von Material oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind, werden kostenlos instand gestellt, sofern der Mangel innerhalb der Garantiefrist gemeldet wird. Die Frist läuft vom Datum der Rechnungsstellung an. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Für Ersatzbestandteile, die nicht durch Mitarbeiter der Firma ZUSCH Experimente GmbH oder durch den Hersteller eingebaut wurden, sowie für Bruch von Glas und von keramischen oder ähnlichen Werkstoffen wird keine Garantie geleistet.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis des Kunden und der Firma ZUSCH Experimente GmbH ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Für alle Streitigkeiten sind auf jeden Fall die ordentlichen Gerichte am Sitz der ZUSCH Experimente GmbH in Neuhausen zuständig.
Neuhausen, 10.Dezember 2010